OLG Hamburg – Marions Kochbuch – Schadensersatz je Bild in Höhe von 180,- EUR
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war vorrangig die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs. Der Kläger forderte einen Betrag iHv 390,- EUR pro Bild. Diese Forderung entsprach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Die Beklagte war nur zu einer Zahlung von etwa 30,- EUR für jedes Bild bereit.
Das OLG Hamburg legte den Schadensersatz nun auf 180,- EUR je Bild fest. Die MFM-Tarife seien allenfalls ein Orientierungsmaßstab, machte der Senat in seiner Entscheidung deutlich. Die Tarife seien lediglich eine einseitige Branchenempfehlungen der Fotografen. Zu berücksichtigen sei zudem, dass die MFM-Empfehlung von 390,- EUR eine Nutzung zu Werbezwecken vorsehen. Insoweit sei die Empfehlung auf den vorliegenden Fall, bei dem es um die bloße Nutzung der Bilder in einem Online-Portal für Kochrezepte gehe, nicht zu übertragen.
Der nun zugesprochene Schadensersatzanspruch iHv 180 EUR je Foto entspricht der Höhe, die die Parteien bereits in einem früheren gerichtlichen Vergleich vereinbart hatten.
Einen darüber hinaus gehenden Anspruch wegen fehlender Urheberbenennung lehnte das OLG ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kläger zuvor einer Veröffentlichung seiner Fotos ohne Urheberbenennung gegen eine pauschale Vergütung zugestimmt habe. Mithin sei ein schwerwiegender Eingriff in sein Urheberpersönlichkeitsrecht nicht gegeben.
