LG Frankfurt a. M.: Keine Verpflichtung zu AGB auf eBay
Im konkreten Fall wurde ein Unternehmer abgemahnt, weil er keine AGB vorhielt. Dieser übergab dies seinem Anwalt, der die Abmahnung zurückwies. Anschließend verlangte der abgemahnte Unternehmer die Erstattung der Anwaltskosten.
Die Kammer entschied, dass die die Abmahnung unberechtigt sei, denn es liege kein Wettbewerbsverstoß vor. Da es keine gesetzliche Verpflichtung gebe, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, hat der Abmahner die Kosten zu erstatten, die durch die unberechtigte Abmahnung entstanden sind.
Urteil des Landgericht Frankfurt am Main vom 4. Dezember 2009 (Az.: 3-12 O 123/09)
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