OLG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Garantieerläuterung bei eBay

OLG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Garantieerläuterung bei eBay

Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine unselbständige Garantie innerhalb eines Angebots auf der Internetplattform eBay auch die Anforderungen des § 477 BGB erfüllen muss. Dies diene dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführungen.

Der Senat differenziert klar zwischen Onlineshops und Internetplattformen wie eBay, AUVITO etc. Besteht im dem Internetangebot bereits ein bindendes Angebot, so sind die Anforderungen des § 477 BGB zu erfüllen. Stellt das Angebot lediglich eine Offerte dar, so sind die Anforderungen an die Garantiebestimmungen nicht so streng zu betrachten.

Urteil des Oberlandesgericht Hamburg 26. November 2009 (Az. 3 U 23/09)

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Erstellt von Kreuzinger am 25. Januar, 2010; um 4:28 pm Uhr.

Marcus Kreuzinger ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen. Er ist Ansprechpartner für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht.

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