OLG Hamburg: Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Garantieerläuterung bei eBay
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine unselbständige Garantie innerhalb eines Angebots auf der Internetplattform eBay auch die Anforderungen des § 477 BGB erfüllen muss. Dies diene dem Schutz des Verbrauchers vor Irreführungen.
Der Senat differenziert klar zwischen Onlineshops und Internetplattformen wie eBay, AUVITO etc. Besteht im dem Internetangebot bereits ein bindendes Angebot, so sind die Anforderungen des § 477 BGB zu erfüllen. Stellt das Angebot lediglich eine Offerte dar, so sind die Anforderungen an die Garantiebestimmungen nicht so streng zu betrachten.
Urteil des Oberlandesgericht Hamburg 26. November 2009 (Az. 3 U 23/09)
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