Batteriegesetz –Registrierungspflicht noch bis Ende Februar 2010
Das Batteriegesetz löst die seit die seit 1998 bestehende Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetzung der EU-Batterierichtlinie vom September 2006. Nach den Vorgaben der EU müssen sich alle Unternehmen sich registrieren lassen, die in Deutschland Batterien erstmals in den Verkehr bringen. Das Batteriegesetz verpflichtet nicht nur Hersteller von Batterien, sondern jeden Unternehmer (Hersteller/Importeure von Batterien, Vertreiber, Händler und Entsorger), der Batterien aus dem Ausland nach Deutschland importiert und auf den deutschen Markt bringt, unabhängig davon, ob die Batterien einzeln oder als Produktbestandteil verkauft werden.
Betroffen hiervon sind sämtliche Batterien angefangen von der Knopfzelle über die handelsübliche Batterie bis hin zur Industrie- und Fahrzeugbatterie.
Die Registrierung hat unabhängig von einer Registrierung/Registrierungspflicht nach dem ElektroG bei der EAR Stiftung beim Umweltbundesamt zu erfolgen. Eine bereits erfolgte Registrierung bei der EAR führt also nicht zur Befreiung der Registrierungspflicht. Sollte eine Unternehmen seiner Registrierungspflicht nicht bis 28. Februar 2010 nachkommen, so kann das Bundesumweltamt ab dem 1. März 2010 Bußgelder verhängen.
Ferner ergeben sich aus dem Gesetz unterschiedliche Hinweisverpflichtungen. Nachfolgend führen wir ein paar beispielhafte Hinweistexte, die die GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) zur Verfügung gestellt hat. Die GRS weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Wir schließen uns diesem Gewährleistungsausschluss an.
Hinweispflichten für Vertreiber von Batterien und Akkus
Vertreiber müssen ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf folgendes hinweisen (Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz). Die erforderlichen Hinweise befinden sich bereits auf den grünen Kartons und Fässern der Stiftung GRS Batterien. Bitte platzieren Sie diese gut sichtbar in unmittelbarer Nähe des Hauptkundenstroms! Bei der Abgabe von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten im Versandhandel müssen diese Hinweise in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien gegeben werden oder Sie legen sie der Warensendung schriftlich bei.
Beispiel für einen Hinweistext im Einzelhandel:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch HIER unentgeltlich zurückgegeben werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Die Umwelt und GRS Batterien sagen Dankeschön.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Beispiel für einen Hinweistext im Versandhandel (zum Beispiel zwischen virtuellem Warenkorb und Kasse):
Lieber Kunde, sie haben bei uns eine Batterie/ein batteriebetriebenes Produkt gekauft. Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an (Adresse Versandlager) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und (Name) sagen Dankeschön.

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Fazit: Wir können nur jedem Unternehmen, das seiner Registrierungspflicht noch nicht nachgekommen ist nur anraten, sich umgehend registrieren zu lassen, denn ansonsten drohen hohe Bußgeldzahlungen. Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
