Gasag-Klagen: Verteidigungsstrategie entspricht den Pressemitteilungen zum BGH-Urteil
In ihrem 35-seitigen Schriftsatz ist sie jedoch bewusst nicht darauf eingegangen, dass es sich bei den Tarifen „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ um Sondertarife handelt und es für eine Preisanhebung nicht allein auf die Angemessenheit dieser Preisanhebung geht, sondern auch um eine vertragliche Grundlage, ob sie zu einer Preiserhöhung berechtigt war. Dies müsste sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag ergeben.
Insofern ist es schon erstaunlich, dass die GASAG trotz des am 15. Juli 2009 ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 225/07) nach wie vor die Auffassung vertritt, dass die Preiserhöhung berechtigt war. Auf welche Rechtsgrundlage sie Ihre Preiserhöhungen stützt, verschweigt sie jedoch.
Laut Bericht des Bundes der Energieverbraucher soll der renommierte Energierechtsprofessor Kurt Markert Anfang Januar 2010 Strafanzeige gegen den Berliner Gasversorger GASAG wegen des Betrugsverdachts bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt haben (bislang unbestätigt).
Seine Strafanzeige soll er damit begründet haben, dass der Bundesgerichtshof am 15. Juli 2009 zahlreiche Preiserhöhungen der GASAG für unwirksam erklärt habe, die GASAG ihre Gaskunden jedoch über die ihnen zustehenden Rückerstattungsansprüche durch Pressemitteilung getäuscht habe. Dadurch habe man die Verbraucher davon abhalten wollen, diese Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Die GASAG habe sich dadurch einen nicht unbeträchtlichen Vermögensvorteil verschaffen wollen, weil die Forderungen nach drei Jahren verjähren.
Auf einen Irrtum könne sich die GASAG nicht berufen, denn im Urteil des Bundesgerichtshofes werde klar aufgeführt, dass es, anders als die GASAG glauben machen will, auf die Billigkeit der Preiserhöhung überhaupt nicht ankomme.
Sollten Sie auch einen vorgenannten Sondertarifverträge („Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“) mit der GASAG abgeschlossen haben und sich gegen die Preiserhöhungen wehren, so können wir Ihnen in den anstehenden Gerichtsverfahren gerne behilflich sein.
