AG Mitte: Erster Verhandlungstermin in GASAG-Fällen

AG Mitte: Erster Verhandlungstermin in GASAG-Fällen

Aller Voraussicht nach wird die Vorsitzende Richterin entsprechend ihrer in der mündlichen Verhandlung getätigten Äußerungen der Klage stattgeben. Ihrer Auffassung nach sei es unerheblich, ob der Sondertarifkunde der Preiserhöhung der GASAG widersprochen habe, denn Schweigen im Rechtsverkehr führe nicht zur Annahme eines Angebots. Im Übrigen sei in den Preiserhöhungen auch kein Angebot zu erkennen, so dass die entsprechenden Einwendungen der GASAG zurückzuweisen seien.

Gleiches betreffe die Einwendungen der ungerechtfertigten Bereicherungen zugunsten des Verbrauchers und eine dahergehende mögliche Aufrechnung der GASAG gegenüber den Kunden.

Auf Grund einer noch bewilligenden Schriftsatzfrist wird aller Voraussicht nach eine Entscheidung am 15. April 2010 in der Sache ergehen.

AG Mitte (mündliche Verhandlung vom 25. März 2010 – 25 C 282/09)

Tags: , , , , ,

Erstellt von Gehrke am 25. März, 2010; um 12:52 pm Uhr.

logo blogoscoop