BGH: “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” nicht wettbewerbswidrig

BGH: “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” nicht wettbewerbswidrig

Die Parteien vertreiben u. a. Haushaltsgeräte. Die Beklagten warben am 4. Januar 2007 unmittelbar nach der Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% im Internet mit einer Anzeige, die den Hinweis enthielt “Nur heute, 4. Januar, Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer”.

Die Klägerin erachtete die Werbung als wettbewerbswidrig. Aufgrund der Werbung sei die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden. Dies hätte zur Folge, dass zumindest berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich sei.

Sowohl das Landgericht Stuttgart (Az. 33 O 68/07 KfH) als auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 82/07) gaben der Klage statt und verurteilten die Beklagten zur Unterlassung.

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs teilte die Auffassung der Vorinstanzen nicht und wies die Klage ab.

Der Senat sieht in der Werbung keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Es sei allein auf den mündigen Verbraucher abzustellen, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen kann.

Unabhängig davon, ob der Verbraucher Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich hat, wird er allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Dies schließe die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgehe.

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. März 2010 - I ZR 75/08

LG Stuttgart, Urteil vom 28. September 2007 - 33 O 68/07 KfH

OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2008 - 2 U 82/07

Quelle – Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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Erstellt von Kreuzinger am 5. April, 2010; um 1:27 pm Uhr.

Marcus Kreuzinger ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen. Er ist Ansprechpartner für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht.

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