Gewährleistung für Unternehmen soll verlängert werden – 4 Jahre anstatt bislang 2

Gewährleistung für Unternehmen soll verlängert werden – 4 Jahre anstatt bislang 2

Für den Fall der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens dürfen sich vor allem die Hersteller auf höhere Kosten in Milliardenhöhe vorbereiten. Gerade im privaten Baurecht müssen die ausführenden Unternehmen gegenüber ihren Auftraggebern einen längeren Gewährleistungszeitraum als die Hersteller der verbauten Produkte hinnehmen.

Gewinner dieses Vorhabens wird in jedem Fall der Verbraucher und der Verbraucherschutz sein. Aber auch die Händler werden von dieser Neuregelung profitieren, da sie vermehrt den Hersteller des Produktes in Regress nehmen werden können.

Mit diesen verbraucherfreundlichen Regelungen ist es aber noch nicht getan. Während in Großbritannien und Irland Verbraucher bei Produktmängeln sofort vom Kaufvertrag zurücktreten können, ist dies in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten dies erst möglich ist, wenn die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde , die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Käufer wegen Unzumutbarkeit die Nacherfüllung verweigern durfte. Sollte dies zum Zwecke der Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes auch gesetzliche Regelung in den übrigen EU-Staaten werden, so dürfte wohl mit einem erheblichen Preisanstieg zu rechnen sein, denn im Endeffekt werden derartige Haftungsrisiken immer auf das letzte Glied in der Kette, also auf den Verbraucher verlagert.

Vehement könnte sich auch die Verlängerung der Beweislastumkehr auswirken. Bislang musste in Deutschland der Händler in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beweisen, dass die Ware fehlerfrei an den Käufer übergeben wurde. Nun wird die Fristverlängerung auf zwei Jahre diskutiert.

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Erstellt von Kreuzinger am 19. August, 2009; um 1:10 pm Uhr.

Marcus Kreuzinger ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen. Er ist Ansprechpartner für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht.

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