Abofalle und Internetbetrug – Studenten wurden wegen Internetbetruges vor dem Landgericht Göttingen verurteilt

Abofalle und Internetbetrug – Studenten wurden wegen Internetbetruges vor dem Landgericht Göttingen verurteilt

Laut Anklageschrift der Göttinger Staatsanwaltschaft sollen die drei Studenten zum Betreiben verschiedener Homepages Serverkapazitäten angemietet und dann mit Hilfe einer Datenbank, die 600 000 Anschriften von Personen aus dem deutschen Sprachgebiet enthielt, E-Mails an diese Adressaten versandt haben.

Dem Empfänger dieser E-Mail wurde suggeriert, über einen personalisierten Link zu einer Webseite gelangen zu können, auf der man erfahren können solle, auf welchen Seiten man besonders günstig einkaufen könne. Über den Link gelangte der E-Mailempfänger auf die Domain “fabrik-einkauf.com”. Diese Seite stellte lediglich eine Sprungbrettseite dar, die die Nutzer auf eine zweite Seite mit einer Eingabemaske für Adressdaten verwies.

Alles weiter lief ohne Wissen und ohne Einflussnahme des Nutzers. Beim Aufruf der Anmeldeseite wurden die Adressdaten aus der durch die Studenten vorab angelegten Datenbank übertragen. Der Nutzer wurde somit im automatisierten Verfahren angemeldet. Für diese Art der „Anmeldung“ verlangten die Studenten von ihren Nutzern einen Betrag in Höhe von € 86,00. Ein entsprechender Hinweis auf die Anmeldegebühr war am Ende der Sprungbrettseite versteckt angebracht und konnte von dem Nutzer erst durch mehrfaches Scrollen entdeckt werden.

Auf diese Art und Weise „gewannen“ die Studenten rund 27.000 Nutzer, an diese sie jeweils Rechnungen von je € 86,- versandten. Dies wäre für die Studenten ein satter Ertrag von über € 2,2 Mio. gewesen. Von den Angeschriebenen zahlten ca. 1.000 insgesamt einen Betrag in Höhe von € 130.000,-.

Um die Spuren ihres Betruges zu verschleiern, nahmen die Täter die Sprungbrettseite nach kurzer Zeit vom Netz. Bewusst haben sie die Sprungbrettseite und die Anmeldeseite auf zwei unterschiedlichen Servern hinterlegt, damit selbst bei der Beschlagnahme eines Servers der Betrugsvorgang nicht nachweisbar gewesen wäre.

Erstmals wurden die Betreiber eines Internetabzockmodells verurteilt. Bisherige Ermittlungen in ähnlich gelagerten Fällen wurden eingestellt. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Ausnutzen einer Grauzone und einer strafrechtlichen Handlung lag darin, dass die Täter die Daten der Nutzer bereits vor deren Besuch auf der Website hatten und der Nutzer automatisiert bei Betreten der Seite angemeldet wurde.

Tags: , , , , , , , , ,

Erstellt von Kreuzinger am 25. August, 2009; um 10:32 am Uhr.

Marcus Kreuzinger ist zugelassener Rechtsanwalt in Berlin und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen. Er ist Ansprechpartner für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht.

logo blogoscoop