<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bösel, Kohwagner &#38; Kollegen &#187; Wettbewerbsrecht</title>
	<atom:link href="http://blog.boesel-kollegen.de/archives/category/gewerblicher-rechtsschutz/wettbewerbsrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.boesel-kollegen.de</link>
	<description>Ihr Erfolg ist unser Ziel</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Sep 2011 11:35:02 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>LG Berlin: Werbung mit Windrädern für Atomkraftwerke unzulässig</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2097</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2097#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2011 10:23:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[5 U 94/11]]></category>
		<category><![CDATA[91 O 35/11]]></category>
		<category><![CDATA[Atomkraftwerk]]></category>
		<category><![CDATA[irreführend]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführung]]></category>
		<category><![CDATA[kammergericht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Reklame]]></category>
		<category><![CDATA[Verfügungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Windräder]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=2097</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die Bewerbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windrädern unzulässig ist, da eine solche Reklame  irreführend sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße (Az: 91 O 35/11).
Damit hat die Kammer des Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Mai 2011 eine am 7. Dezember 2010 erlassene einstweilige Verfügung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die Bewerbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windrädern unzulässig ist, da eine solche Reklame  irreführend sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße (Az: 91 O 35/11).<span id="more-2097"></span></p>
<p>Damit hat die Kammer des Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Mai 2011 eine am 7. Dezember 2010 erlassene einstweilige Verfügung im Wesentlichen bestätigt, mit der einem Verein und anderen Personen untersagt worden ist, eine Werbeanzeige mit einem entsprechenden Bild zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen.</p>
<p>Auf dem Bild ist das Kernkraftwerk Unterweser zu sehen, davor vier Windkraftanlagen eines von der Antragstellerin hergestellten Modells; überschrieben ist beides mit „Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“.</p>
<p>Nach der Auffassung des Landgerichts Berlin  stellt dies eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zu Gunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt sei.<br />
Gegen diese Entscheidung wurde Berufung zum Kammergericht eingelegt.</p>
<p>Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Mai 2011<br />
- 91 O 35/11 -<br />
Kammergericht<br />
- 5 U 94/11 -</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2097/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Berlin: Allgemein verbindliche Unterlassungserklärung umfasst Verstöße in den Printmedien  wie auch im Internet</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1832</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1832#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 14:34:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Printmedien]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1832</guid>
		<description><![CDATA[Die u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige Kammer des Landgerichts Berlin hat mit Urteil vom 28. Januar 2010 entschieden, dass die Verpflichtung zur Unterlassung der Bewerbung eines Arzneimittels im Zweifel nicht nur die Bewerbung in den Printmedien, sondern auch im Internet betrifft, wenn letzteres nicht ausdrücklich ausgenommen wurde.
Die Beklagte  hatte auf einen Rechtsverstoß  in einer Zeitschrift [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige Kammer des Landgerichts Berlin hat mit Urteil vom 28. Januar 2010 entschieden, dass die Verpflichtung zur Unterlassung der Bewerbung eines Arzneimittels im Zweifel nicht nur die Bewerbung in den Printmedien, sondern auch im Internet betrifft, wenn letzteres nicht ausdrücklich ausgenommen wurde.<span id="more-1832"></span></p>
<p>Die Beklagte  hatte auf einen Rechtsverstoß  in einer Zeitschrift sich strafbewehrt unterworfen,</p>
<blockquote><p><em>es zu unterlassen, für ihre Produkte zu werben, ohne die Bezeichnung des Arzneimittels anzugeben.</em></p></blockquote>
<p>Die Beklagte  war jedoch im Internet in der zu unterlassenden Art und Weise, das dass der Kläger sie aus dem Unterlassungsvertrag auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe in Anspruch nahm.</p>
<p>Die Kammer gab der Klage statt und führte hierzu aus, dass die Beklagte durch Ihre Bewerbung im Internet verstoßen habe, denn die von der Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung umfasse auch die Bewerbung im Internet. Auf den vorliegenden Fall seien allein die für die Vertragsauslegung geltenden und nicht die für die Verhängung von Ordnungsmittel anwendbaren Grundsätze anwendbar.</p>
<p>Aus dem Wortlaut der Unterlassungserklärung könne sich daher nur ergeben, dass die Beklagte die Anforderungen des Heilmittelwerbegesetz einhalten wolle, unabhängig davon, ob die Werbung in den Printmedien geschaltet sei oder im Internet erscheine.</p>
<p>Urteil des Landgericht Berlin vom 28. Januar 2010 – (Az. 16 O 267/09)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1832/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Saarbrücken: Verletzung der Markenregistrierungspflicht nicht wettbewerbsrechtlich relevant</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2037</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2037#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 14:42:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[1 U 621/09-167]]></category>
		<category><![CDATA[7 O 204/09]]></category>
		<category><![CDATA[AMP-Hersteller]]></category>
		<category><![CDATA[AMP-Hersteller aus Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Elektro- und Elektronikgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Elektrogesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Markenregistrierungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Saarländische Oberlandesgericht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=2037</guid>
		<description><![CDATA[Das Saarländische Oberlandesgericht hat im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (Az. 1 U 621/09-167) einen Hinweisbeschluss erteilt, dass eine Verletzung der Markenregistrierungspflicht bei der EAR (Elektro-Altgeräte-Register) nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist und somit dem Unterlassungsanspruch nicht stattgegeben werden.
Der Verfügugungskläger ist ein AMP-Hersteller aus Saarbrücken. Die Antragsgegnerin ist Kölns größter Musikinstrumentenhändler. Beide vertreiben Musikinstrumentenverstärker und Tonabnehmer. Beide Parteien sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Saarländische Oberlandesgericht hat im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (Az. 1 U 621/09-167) einen Hinweisbeschluss erteilt, dass eine Verletzung der Markenregistrierungspflicht bei der EAR (Elektro-Altgeräte-Register) nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist und somit dem Unterlassungsanspruch nicht stattgegeben werden.<span id="more-2037"></span></p>
<p>Der Verfügugungskläger ist ein AMP-Hersteller aus Saarbrücken. Die Antragsgegnerin ist Kölns größter Musikinstrumentenhändler. Beide vertreiben Musikinstrumentenverstärker und Tonabnehmer. Beide Parteien sind bei der Stiftung &#8220;Elektro-Altgeräte-Register&#8221; registriert. Der Verfügungskläger vertritt die Auffassung, die Beklagte dürfe nur Produkte von Herstellern vertreiben, die ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind.</p>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hat den Verfügungsantrag durch Urteil vom 2. Dezemeber 2009 (Az. 7 O 204/09) zurückgewiesen und hierzu bereits ausgeführt, dass der Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgesetz nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist.</p>
<p>Auf die Berufung des Verfügungsklägers hat das Saarländische Oberlandesgericht nun darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Senat führte hierzu aus, dass auch er in der Verletzung der Markenregistrierungspflicht keine wettbewerbsrechtliche Relevanz feststellen könne, denn die Verletzung der Markenregistrierungspflicht begründe keinen erheblichen Wettbewerbsvorteil des rechtsbrüchigen Unternehmens. Zudem sei auch nicht ersichtlich, wodurch Mitbewerbern eines Unternehmens, das die Markenregistrierungspflicht verletzt habe, Wettbewerbsnachteile erleiden könne.</p>
<p>Hinweisbeschluss des Saarländischen Oberlandesgericht vom 3. März 2010 &#8211; Az. 1 U 621/09-167</p>
<p>Urteil des Landgericht Saarbrücken vom 2. Dezember 2009 &#8211; Az. 7 O 204/09</p>
<p>Wir danken für die freundliche Unterstützung der Rechtsanwälte Bender &amp; Unterbörsch (Köln), die uns Urteil und Hinweisbeschluss  zur Verfügung gestellt haben.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2037/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Hamburg: Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei zu geringem Umsatz</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2009</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2009#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 09:43:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[327 O 13/09]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrisiko]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsmissbräuchlich]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=2009</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg ist in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (327 O 13/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass von einer Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen ist, wenn der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht.
Die Antragstellerin vertreibt ein breitgefächertes Warensortiment, wie Dekorationen aller Art, Bekleidung, Autofolien, Teddybären, PC-Spiele und Einmaltattoos.  Hiermit Damit sie im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hamburg ist in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (327 O 13/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass von einer Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen ist, wenn der Umfang der Rechtsverfolgungen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit steht.<span id="more-2009"></span></p>
<p>Die Antragstellerin vertreibt ein breitgefächertes Warensortiment, wie Dekorationen aller Art, Bekleidung, Autofolien, Teddybären, PC-Spiele und Einmaltattoos.  Hiermit Damit sie im Jahr 2008 einen Jahresumsatz von rund 17.000 EUR.  Hingegen wurden bei der zuständigen Kammer insgesamt 39 Verfahren durch die Antragstellerin anhängig gemacht.</p>
<p>Nach der Auffassung der Kammer ist der Antrag mangels Antragsbefugnis wegen Rechtsmissbräuchlichkeit als unzulässig zurückzuweisen, denn es ist davon auszugehen, dass die vorliegende Rechtsverfolgung nur dazu diene, einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten entstehen zu lassen.</p>
<p>Das Landgericht Hamburg begründet dies ähnlich wie das <a title="OLG Hamm" href="http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1384">OLG Hamm</a> in einer Reihe von Entscheidungen, dass die Abmahntätigkeit der Antragstellerin sich verselbstständigt hat und in einem krassen Missverhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit steht, wenn das Kostenrisiko nicht mehr vom Umsatz des Unternehmens getragen werden kann.</p>
<p>Da ein Verfahren mit einem Gegenstandswert von EUR 5.000,00 allein Anwaltsgebühren von ca. EUR 2.100,00 auslösen kann, übersteigt dieses Kostenrisiko mit den 39 bei der Kammer im Jahr 2008 betriebenen Verfahren den Jahresumsatz der Antragstellerin um ein Vielfaches.</p>
<p>Beschluss des Landgericht Hamburg vom 19. Januar 2009 &#8211; (Az.  327 O 13/09)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2009/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: &#8220;Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer&#8221; nicht wettbewerbswidrig</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2017</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2017#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Apr 2010 12:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2 U 82/07]]></category>
		<category><![CDATA[33 O 68/07 KfH]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[I ZR 75/08]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Preisvergleich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=2017</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 75/08) führt die Bewerbung mit der Angabe &#8220;Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer&#8221; auch dann nicht zu einer Beeinflussung der Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

Die Parteien vertreiben u. a. Haushaltsgeräte. Die Beklagten warben am 4. Januar 2007 unmittelbar nach der Heraufsetzung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 75/08) führt die Bewerbung mit der Angabe &#8220;Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer&#8221; auch dann nicht zu einer Beeinflussung der Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.<span id="more-2017"></span></p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Die Parteien vertreiben u. a. Haushaltsgeräte. Die Beklagten warben am 4. Januar 2007 unmittelbar nach der Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% im Internet mit einer Anzeige, die den Hinweis enthielt &#8220;Nur heute, 4. Januar, Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer&#8221;.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Die Klägerin erachtete die Werbung als wettbewerbswidrig. Aufgrund der Werbung sei die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden. Dies hätte zur Folge, dass zumindest berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich sei.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Sowohl das Landgericht Stuttgart (Az. 33 O 68/07 KfH) als auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 82/07) gaben der Klage statt und verurteilten die Beklagten zur Unterlassung.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs teilte die Auffassung der Vorinstanzen nicht und wies die Klage ab.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Der Senat sieht in der Werbung keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Es sei allein auf den mündigen Verbraucher abzustellen, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen kann.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Unabhängig davon, ob der Verbraucher Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich hat, wird er allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. Dies schließe die Möglichkeit ein, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschließen und dadurch riskieren, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgehe.</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. März 2010 - I ZR 75/08</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">LG Stuttgart, Urteil vom 28. September 2007 - 33 O 68/07 KfH</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2008 - 2 U 82/07</p>
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;" align="justify">
<p style="font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; color: black;"><span>Quelle &#8211; Pressestelle des Bundesgerichtshofs </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2017/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Vollständiger Haftungsausschluss bei eBay wettbewerbswidrig</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2010</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2010#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 14:48:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[I ZR 34/08]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsklausel]]></category>
		<category><![CDATA[wettbewerbswidrig]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=2010</guid>
		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 31. März 2010 hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 34/08) entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Gegenstand des Verfahrens war der Verkauf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 31. März 2010 hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 34/08) entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.<span id="more-2010"></span></p>
<p>Gegenstand des Verfahrens war der Verkauf eines gebrauchten Telefons über die Internetplattform eBay. Das Angebot enthielt einen Ausschluss der Gewährleistung und einen Hinweis, dass der Verkauf nur an Gewerbetreibende erfolgen solle. Die Klägerin erwarb das Telefon unter ihrer allgemeinen, nicht ausschließlich für Gewerbetreibende vorgesehenen Benutzerkennung.</p>
<p>Die Klägerin hat den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen, Telefonartikel an Verbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt.</p>
<p>Nach der Auffassung des Senates richte sich das Angebot auch an Verbraucher und nicht nur an Gewerbetreibende. Der Beklagte hatte zwar darauf hingewiesen, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen. Er hatte den Hinweis aber nicht unzweideutig erteilt und keine Vorkehrungen getroffen, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgeben können.</p>
<p>Gegenüber Verbrauchern konnte der Beklagte einen Gewährleistungsausschluss nicht wirksam vereinbaren. Dieser Gewährleistungsausschluss stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt hat. Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.</p>
<p>Obwohl der Verstoß an sich das begehrte Verbot aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gerechtfertigt hätte, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht dem Beklagten durch einen Verfahrensfehler die Möglichkeit zu weiterem Vortrag genommen hat.</p>
<p>Urteil des Bundesgerichtshofes vom 31. März 2010 (Az. I ZR 34/08)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/2010/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Abmahnkosten für zweite anwaltliche Abmahnung nicht erstattungsfähig &#8211; &#8220;Kräutertee&#8221;</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1909</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1909#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 08:10:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[I ZR 47/09]]></category>
		<category><![CDATA[Kräutertee]]></category>
		<category><![CDATA[Schubladenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsverband]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1909</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem vom Bundesgerichtshof am 21. Januar 2010 verkündeten Urteil (&#8220;Kräutertee&#8221; &#8211; I ZR 47/09) kann ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 &#8211; Fotowettbewerb).
Der Senat führt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem vom Bundesgerichtshof am 21. Januar 2010 verkündeten Urteil (&#8220;Kräutertee&#8221; &#8211; I ZR 47/09) kann ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 &#8211; Fotowettbewerb).<span id="more-1909"></span></p>
<p>Der Senat führt hierzu aus, dass der geltend gemachte Anspruch sich nicht aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ergebe, denn Sinn und Zweck der vorgerichtlichen Abmahnung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG ist es, dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen (BGH, Urt. v. 7.10.2009 – I ZR 216/07 Tz. 9 – Schubladenverfügung). Siehe hierzu auch unseren Eintrag vom 18. Januar 2010 &#8211; <a title="Schubladenverfügung" href="http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1549">Schubladenverfügung</a>.</p>
<p>Der BGH begründet dies damit, dass die Abmahnung dem Schuldner den Weg weisen soll, wie er die Angelegenheit bereinigen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen (vgl. BGHZ 149, 371, 374 – Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).</p>
<p>Nur wenn die Abmahnung diese Voraussetzung erfüllt, handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rdn. 1.80 f.), die einen Kostenerstattungsanspruch rechtfertigt, da sie dann im Interesse des Schuldners ergangen ist.</p>
<p>Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von den Fällen einer berechtigten Abmahnung, denn der Unterlassungsläubiger hat den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, so dass eine zweite Abmahnung diese Aufgabe nicht mehr übernehmen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1909/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Aktuelle Preise in Preissuchmaschinen</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1922</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1922#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 16:26:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[I ZR 123/08]]></category>
		<category><![CDATA[Internetpreissuchmaschinen]]></category>
		<category><![CDATA[Irreführung]]></category>
		<category><![CDATA[Media Markt]]></category>
		<category><![CDATA[Preisrangliste]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschine]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1922</guid>
		<description><![CDATA[Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. März 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass Angebote in Internetpreissuchmaschinen zum Schutz der Verbraucher mit aktuellen Preisen ausgezeichnet sein müssen.
Eine Irreführung des Verbrauchers kann vorliegen, wenn Händler Preiserhöhungen nicht umgehend aktualisieren. Der Senat führte hierzu aus, dass Händler Preise für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. März 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass Angebote in Internetpreissuchmaschinen zum Schutz der Verbraucher mit aktuellen Preisen ausgezeichnet sein müssen.<span id="more-1922"></span></p>
<p>Eine Irreführung des Verbrauchers kann vorliegen, wenn Händler Preiserhöhungen nicht umgehend aktualisieren. Der Senat führte hierzu aus, dass Händler Preise für Produkte erst dann umstellen dürften, wenn auch die Änderung auch in der Suchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals erwarte bei den dort präsentierten Angeboten „höchstmögliche Aktualität“ und rechne nicht damit, dass die Preise in der Suchmaschine aufgrund noch nicht aktualisierter Preiserhöhungen bereits überholt sind.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof folgte den Anträgen des Media Markts. Der Beklagte hatte am 10. August 2006 eine Espressomaschine für 550 Euro über die Preissuchmaschine idealo.de angeboten. Auf der Preisrangliste der Suchmaschine rangierte er damit unter 45 Angeboten auf Platz eins und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis für die Espressomaschine bereits drei Stunden zuvor auf 587 Euro heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige Änderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.</p>
<p>Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis &#8220;Alle Angaben ohne Gewähr!&#8221; in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass &#8220;eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann&#8221;.</p>
<p>Der Media Markt nahm den Händler auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Kammergericht den Beklagten antragsgemäß verurteilt.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof führte zur Begründung aus, dass es einen besonderen Vorteil im Wettbewerb darstelle, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Suchmaschine auf Platz eins stehe. Der Verbraucher rechne damit, die angebotene Ware zu diesem Preis kaufen zu können.</p>
<p>Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 123/08</p>
<p>Landgericht Berlin &#8211; Urteil vom16. Februar 2007 - 96 O 145/06</p>
<p>Kammergericht -Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 U 50/07</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1922/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Kein Wettbewerbsverstoß trotz falscher Grundpreisangabe</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1843</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1843#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 15:04:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[4 U 156/09]]></category>
		<category><![CDATA[Grundpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamm]]></category>
		<category><![CDATA[PAngVO]]></category>
		<category><![CDATA[preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Preisauszeichnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1843</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10. Dezember 2009 (Az.: 4 U 156/09) stellt eine falsche Grundpreisauszeichnung in einem Online-Shop keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Verbraucher selbst leicht in der Lage ist, den tatsächlichen Preis zu ermitteln.
Gegenstand des Verfahrens war die Grundpreisauszeichnung für jeweils 100 ml anstelle für 1 Liter wie es die Preisangabenverordnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 10. Dezember 2009 (Az.: 4 U 156/09) stellt eine falsche Grundpreisauszeichnung in einem Online-Shop keinen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Verbraucher selbst leicht in der Lage ist, den tatsächlichen Preis zu ermitteln.<span id="more-1843"></span></p>
<p>Gegenstand des Verfahrens war die Grundpreisauszeichnung für jeweils 100 ml anstelle für 1 Liter wie es die Preisangabenverordnung (PAngVO) vorsieht. Der Senat sah in der falschen Preisauszeichnung zwar eine Rechtsverletzung, jedoch keine wettbewerbsrechtliche Relevanz, diesen Verstoß als Wettbewerbsverstoß einzustufen.</p>
<p>Der Senat führte hierzu aus, dass die Vorschriften der Preisangabenverordnung zwar einschlägig seien und diese auch vorsehen, dass Grundpreise je Liter auszupreisen sind. Einerseits laufe der Kunde zwar Gefahr, hinsichtlich der Preisgestaltung und -klarheit in die Irre geführt zu werden, aber andererseits seien reine Bagatellverstöße davon ausgenommen. Der Verbraucher sei schließlich selbst in der Lage, sich den richtigen Grundpreis zu errechnen. Da er den angegebenen Grundpreis für 100 ml nur mit 10 multiplizieren muss, könne eine derartige Berechnung von einem Verbraucher erwartete werden. Aus diesen Gründen sei lediglich von einem Bagatellverstoß auszugehen.</p>
<p>Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom  10. Dezember 2009 &#8211; (Az.: 4 U 156/09)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1843/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Batteriegesetz –Registrierungspflicht noch bis Ende Februar 2010</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1814</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1814#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 16:31:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Batterie]]></category>
		<category><![CDATA[Batteriegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Batterien]]></category>
		<category><![CDATA[EAR]]></category>
		<category><![CDATA[EAR Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[ElektroG]]></category>
		<category><![CDATA[Entsorger]]></category>
		<category><![CDATA[GRS]]></category>
		<category><![CDATA[Händler]]></category>
		<category><![CDATA[hersteller]]></category>
		<category><![CDATA[Importeure]]></category>
		<category><![CDATA[Industrie- und Fahrzeugbatterie]]></category>
		<category><![CDATA[Registrierungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreiber]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1814</guid>
		<description><![CDATA[Batteriegesetz &#8211; Am 28. Februar 2010 läuft die Anmeldefrist für die Registrierung beim Umweltbundesamt ab. Grundlage hierfür ist das seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz. Das Ende Juli 2009 verkündete Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, beim Umweltbundesamt anzuzeigen bzw. anzumelden, damit dieses die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Batteriegesetz &#8211; Am 28. Februar 2010 läuft die Anmeldefrist für die Registrierung beim Umweltbundesamt ab. Grundlage hierfür ist das seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz. Das Ende Juli 2009 verkündete Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, beim Umweltbundesamt anzuzeigen bzw. anzumelden, damit dieses die Unternehmen in ein dort geführtes Register eintragen können.<span id="more-1814"></span></p>
<p>Das Batteriegesetz löst die seit die seit 1998 bestehende Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetzung der EU-Batterierichtlinie vom September 2006. Nach den Vorgaben der EU müssen sich alle Unternehmen sich registrieren lassen, die in Deutschland Batterien erstmals in den Verkehr bringen. Das Batteriegesetz verpflichtet nicht nur Hersteller von Batterien, sondern jeden Unternehmer (Hersteller/Importeure von Batterien, Vertreiber, Händler und Entsorger), der Batterien aus dem Ausland nach Deutschland importiert und auf den deutschen Markt bringt, unabhängig davon, ob die Batterien einzeln oder als Produktbestandteil verkauft werden.</p>
<p>Betroffen hiervon sind sämtliche Batterien angefangen von der Knopfzelle über die handelsübliche Batterie bis hin zur Industrie- und Fahrzeugbatterie.</p>
<p>Die Registrierung hat unabhängig von einer Registrierung/Registrierungspflicht nach dem ElektroG bei der EAR Stiftung beim Umweltbundesamt zu erfolgen. Eine bereits erfolgte Registrierung bei der EAR führt also nicht zur Befreiung der Registrierungspflicht. Sollte eine Unternehmen seiner Registrierungspflicht nicht bis 28. Februar 2010 nachkommen, so kann das Bundesumweltamt ab dem 1. März 2010 Bußgelder verhängen.</p>
<p>Ferner ergeben sich aus dem Gesetz unterschiedliche Hinweisverpflichtungen. Nachfolgend führen wir ein paar beispielhafte Hinweistexte, die die GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) zur Verfügung gestellt hat. Die GRS weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Wir schließen uns diesem Gewährleistungsausschluss an.</p>
<p><strong>Hinweispflichten für Vertreiber von Batterien und Akkus</strong></p>
<p>Vertreiber müssen ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf folgendes hinweisen (Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz). Die erforderlichen Hinweise befinden sich bereits auf den <strong>grünen Kartons und Fässern der Stiftung GRS Batterien</strong>. Bitte platzieren Sie diese <strong>gut sichtbar</strong> in unmittelbarer Nähe des <strong>Hauptkundenstroms!</strong> Bei der Abgabe von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten im Versandhandel müssen diese Hinweise in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien gegeben werden oder Sie legen sie der Warensendung schriftlich bei.</p>
<p><strong>Beispiel für einen Hinweistext im Einzelhandel:</strong></p>
<p>Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch HIER unentgeltlich zurückgegeben werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Die Umwelt und GRS Batterien sagen Dankeschön.</p>
<p style="text-align: center; "><img src="http://www.grs-batterien.de/typo3temp/pics/c73cd63c27.jpg" alt="" /></p>
<p>Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.</p>
<p>Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:<br />
Pb: Batterie enthält Blei<br />
Cd: Batterie enthält Cadmium<br />
Hg: Batterie enthält Quecksilber</p>
<p><strong>Beispiel für einen Hinweistext im Versandhandel</strong> (zum Beispiel zwischen virtuellem Warenkorb und Kasse):</p>
<p>Lieber Kunde, sie haben bei uns eine Batterie/ein batteriebetriebenes Produkt gekauft. Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an (Adresse Versandlager) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und (Name) sagen Dankeschön.</p>
<p style="text-align: center; "><img src="http://www.grs-batterien.de/typo3temp/pics/eb2ee9f5f0.jpg" alt="" /></p>
<p>Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.</p>
<p>Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:<br />
Pb: Batterie enthält Blei<br />
Cd: Batterie enthält Cadmium<br />
Hg: Batterie enthält Quecksilber</p>
<p>Fazit: Wir können nur jedem Unternehmen, das seiner Registrierungspflicht noch nicht nachgekommen ist nur anraten, sich umgehend registrieren zu lassen, denn ansonsten drohen hohe Bußgeldzahlungen. Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1814/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

