<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Bösel, Kohwagner &#38; Kollegen &#187; Medienrecht</title>
	<atom:link href="http://blog.boesel-kollegen.de/archives/category/medienrecht/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.boesel-kollegen.de</link>
	<description>Ihr Erfolg ist unser Ziel</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Sep 2011 11:35:02 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>LG Hamburg: Bushido wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen zu Schadenersatz verurteilt</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1984</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1984#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 09:13:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Billigkeitsentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[Bushido]]></category>
		<category><![CDATA[Dark Sanctuary]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheber]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1984</guid>
		<description><![CDATA[Der deutsche Rap-Musiker Bushido wurde von dem Landgericht Hamburg (Urteile vom 23. März 2010, Az. 308 O 175/08 und 310 O 155/08) wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen der Musikgruppe Dark Sanctuary am 23. März 2010 in zwei Verfahren zu Schadensersatz von insgesamt EUR 63.000,00 verurteilt.
Danach soll der auch als Filesharing-Abmahner bekannte Bushido unter anderem 28 Tonfolgen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der deutsche Rap-Musiker Bushido wurde von dem Landgericht Hamburg (Urteile vom 23. März 2010, Az. 308 O 175/08 und 310 O 155/08) wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen der Musikgruppe Dark Sanctuary am 23. März 2010 in zwei Verfahren zu Schadensersatz von insgesamt EUR 63.000,00 verurteilt.<span id="more-1984"></span></p>
<p>Danach soll der auch als Filesharing-Abmahner bekannte Bushido unter anderem 28 Tonfolgen aus vier Alben der klagenden Musikgruppe aus den Jahren 1999 bis 2004 leicht verändert in 16 Bushido-Titeln als sich ständig wiederholende Tonschleifen (Loops) eingearbeitet haben. Neben Bushido wurde auch sein Verlag verklagt. Der Klage wurde überwiegend stattgegeben. Neben Schadensersatz wurde der Musiker zudem zur Erteilung von Auskunft über die Höhe der Einnahmen aus den Verwertungen verurteilt.</p>
<p>Gegenstand des Rechtsstreits waren geschützte Tonfolgen in 13 Bushido-Titeln. Die Kammer traf die Anordnungen, dass die Kläger und Komponisten dieser Werke bei der GEMA als Urheber eingetragen werden und ihnen die entsprechenden Ausschüttungen zustehen.</p>
<p>Die Kammer begründete die Entscheidung damit, Bushido habe  Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Kläger dadurch schwerwiegend verletzt, dass er deren Kompositionen auf Teile reduziert verwendete, mit seinen (umstrittenen) Texten verband, die Originalurheberschaft der Kläger unterschlug und sich selbst zu Unrecht als Musikurheber bezeichnete.</p>
<p>Der Verlag hingegen muss keine Billigkeitsentschädigung leisten. Ein entsprechender Anspruch gegen den Verlag wurde abgewiesen, weil insoweit die dafür erforderliche schwerwiegende Rechtsverletzung nicht vorgelegen habe.</p>
<p>Ein weiterer Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR ca. 35.000,00 gegen den Verlag wurde ebenfalls abgewiesen, da die Berechnung nicht nachvollziehbar gewesen sei.</p>
<p>In dem zweiten Verfahren vor der Zehnten Zivilkammer (Az. 310 O 155/08) ging es wiederum um die in den übernommenen Aufnahmen enthaltenen Darbietungen der Kläger als ausübende Künstler und um die Tonträgerherstellerrechte. Die Kammer folgte ebenfalls überwiegend den Anträgen der Kläger. Das Landgericht stellte hierbei fest, dass Bushido 16 verschiedene  Tonaufnahmen der Gruppe Dark Sanctuary rechtswidrig in 16 seiner Titel übernommen hat. Als Folge wurde die weitere Auswertung von insgesamt elf Tonträgern (Alben, Single-CDs und Sampler), auf denen diese Titel enthalten sind, untersagt.</p>
<p>Ebenso wurden den Auskunftsansprüchen über den Umfang der erfolgten Auswertung der Tonträger stattgegeben. Die Kammer kam auch in diesem Verfahren zu dem Ergebnis, dass den Klägern gegenüber Bushido wegen unautorisierter Nutzung der jeweiligen Tonaufnahmen entstandenen immateriellen Schadens eine sogenannte Billigkeitsentschädigung zustehe, da Bushido die Persönlichkeitsrechte der Kläger schwerwiegend verletzt habe, indem er die Künstler nicht benannt und stattdessen deren Werke reduziert mit seinen Texten verband. Den Klageanträgen auf Rückruf der Tonträger und Vernichtung wurde weitgehend stattgegeben.</p>
<p>Urteile des Landgericht Hamburg vom 23. März 2010 &#8211; 308 O 175/08; 310 O 155/08</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1984/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG München: Vertraglich vereinbarte Rabatte umfassen nicht nur Kunden-, sondern auch Agenturrabatte</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1655</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1655#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 13:37:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[7U 3044/09]]></category>
		<category><![CDATA[Agenturrabatte]]></category>
		<category><![CDATA[Carat]]></category>
		<category><![CDATA[Danone]]></category>
		<category><![CDATA[Kundenrabatte]]></category>
		<category><![CDATA[Media-Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht München]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1655</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Oberlandesgericht München (Az. 7U 3044/09) ist eine Media-Agentur im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung mit dem Inhalt, alle realisierten Vergünstigungen an ihre Kunden weiterzugeben, auch verpflichtet, agenturbezogene Rabatte an den Kunden weiterzugeben.
Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass Unternehmen ihre Fernseh-, Internet- oder Printwerbung nicht direkt buchen, sondern hierzu Media-Agenturen beauftragen. Diese übernehmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgericht München (Az. 7U 3044/09) ist eine Media-Agentur im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung mit dem Inhalt, alle realisierten Vergünstigungen an ihre Kunden weiterzugeben, auch verpflichtet, agenturbezogene Rabatte an den Kunden weiterzugeben.<span id="more-1655"></span></p>
<p>Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass Unternehmen ihre Fernseh-, Internet- oder Printwerbung nicht direkt buchen, sondern hierzu Media-Agenturen beauftragen. Diese übernehmen dann die Buchung von Werbeplätzen bei den TV-Sendern, Webseitenbetreibern oder Zeitungen und Magazinen. Da die Werbevolumina   jährlich einen höheren Milliardenbetrag ausmachen, gewähren die Medien zum Teil erhebliche Rabatte. Zu einen handelt es sich um Kundenrabatte, zum anderen aber auch um sogenannte Agenturrabatte, etwa in Form von Freispots oder Rückvergütungen.</p>
<p>Grundlage dieser Entscheidung des OLG München war eine vertragliche Vereinbarung, wonach die Media-Agentur sich verpflichtete, nicht nur die kundenbezogenen Rabatte, sondern grundsätzlich alle Rabatte und sonstige Vergünstigungen an die Kunden weiterzuleiten.</p>
<p>Berechtigterweise stellte sich die Fa. Danone die Frage, ob sich der vertraglich vereinbarte Rabatt nicht auch auf die Agenturrabatte beziehe. Konkret hat Danone mit der von ihr beauftragten Media-Agentur Carat vereinbart, dass die Agentur &#8220;für den Kunden alle am Markt erzielbaren Vorteile zu erzielen und in voller Höhe weiterzuleiten&#8221; habe und dies sollte auch für &#8220;wirtschaftliche Vorteile, die weder Tarifbestandteil der Medien noch marktüblich sind&#8221; gelten.</p>
<p>Der Senat gab der Klage von Danone statt und führte in seiner Entscheidung aus, dass die Agentur nicht nur die rein kundenbezogenen Rabatte, sondern auch die Agenturrabatte weiterreichen müsse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen der einzelnen Werbekunden stehen. Anderenfalls bestände die Gefahr, dass die Agentur niedrige kundenbezogene, aber hohe Agenturrabatte vereinbare und somit einen Vorteil ausschließlich für sich selbst erziele.</p>
<p><strong>Fazit:</strong><br />
Dieses Urteil wird künftig eine Reihe von Fragen aufwerfen. Werbekunden werden von ihren Agenturen wissen wollen, wie sich die Rabatte aufsplitten. Gegebenenfalls werden die Media-Agenturen ihre Rabattvereinbarungen mit den Medien gegenüber ihren Werbekunden offen legen müssen, um Klarheit in das Abrechungssystem mit den Kunden- und Agenturrabatten zu schaffen.</p>
<p>Urteil des Oberlandesgericht München vom 23. Dezember 2009 &#8211; Az. 7 U 3044/09</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1655/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1937</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1937#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Mar 2010 09:14:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsschuldner]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[VI ZR 52/09]]></category>
		<category><![CDATA[Wegfall der Geschäftsgrundlage]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1937</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. März 2010 (Az. VI ZR 52/09) entschieden, dass der Unterlassungsschuldner eines Unterlassungsvertrages an den Vertrag gebunden bleibt, auch wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern. Nichts anderes ergebe sich aus der Tatsache, dass eine in diesem Zusammenhang erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.
Hintergrund der Angelegenheit war die Veröffentlichung eines Artikels im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. März 2010 (Az. VI ZR 52/09) entschieden, dass der Unterlassungsschuldner eines Unterlassungsvertrages an den Vertrag gebunden bleibt, auch wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern. Nichts anderes ergebe sich aus der Tatsache, dass eine in diesem Zusammenhang erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.</p>
<p><span id="more-1937"></span>Hintergrund der Angelegenheit war die Veröffentlichung eines Artikels im März 2007 über drei ehemalige, zu dieser Zeit noch inhaftierte RAF-Terroristen, die mit einem Foto illustriert wurden. Die hierauf abgebildete Terroristin erwirkte nach Abmahnung, die einen Hinweis enthielt, dass in ähnlich gelagerten Fällen gegen mehrere andere Presseorgane einstweilige Verfügungen erwirkt worden seien, einen Unterlassungsvertrag mit dem Inhalt, das Bildnis der Klägerin im Zusammenhang mit Berichten über deren Haftlockerungen und/oder bevorstehende Entlassung künftig nicht mehr zu verbreiten. Da die einstweiligen Verfügungen keinen Bestand hatten, kündigte die Beklagte im Mai 2007 den Unterlassungsvertrag.</p>
<p>Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Verpflichtung aus dem Unterlassungsvertrag fortbestehe. Das Landgericht hat die Feststellungsklage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil aufgehoben und der Klage stattgegeben.</p>
<p>Der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat nun die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Aufhebung der einstweiligen Verfügungen berechtige nicht zur Kündigung des Unterlassungsvertrages.</p>
<p>Der Senat ist der Auffassung, dass die Aufhebung der einstweiligen Verfügung keinen wichtigen Grund darstelle, der die Beklagte zur Kündigung des Unterlassungsvertrages berechtige. Allein hieraus ergäben sich keine Umstände, die gegen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses sprechen. Ebenso wenig sei hierdurch die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung entzogen.</p>
<p>Mit Abschluss des Unterlassungsvertrages habe der Unterlassungsschuldner das vertragliche Risiko einer Aufhebung der einstweiligen Verfügungen übernommen. Die Kündigung dieses Vertrages allein wegen der Aufhebung der Verfügung komme auch deswegen nicht in Betracht, da die Verfügungsaufhebung nicht mit einer nachträglichen Gesetzesänderung vergleichbar sei.</p>
<p>Anhand dieses Urteils lässt sich wieder einmal erkennen, wie wichtig es ist, sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da man in der Regel an diesen Vertrag 30 Jahre gebunden ist.</p>
<p>Urteil vom 9. März 2010 – VI ZR 52/09</p>
<p>Landgericht Rottweil – 1 O 70/07 – Entscheidung vom 27. Februar 2008</p>
<p>OLG Stuttgart – 4 U 56/08 &#8211; Entscheidung vom 21. Januar 2009</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1937/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Köln: Coverabbildung auf Magazin als ausschließliche Werbemaßnahme ohne weiteren Informationszweck unzulässig</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1739</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1739#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 11:42:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[28 O 756/09]]></category>
		<category><![CDATA[Abbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Berichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Coverabbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsgelegenheit]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[Schlagersänger]]></category>
		<category><![CDATA[Titelseite]]></category>
		<category><![CDATA[Werbeslogan]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1739</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Landgericht Köln vom 13. Januar 2010 (Az.: 28 O 756/09) ist die fotografische Abbildung eines Prominenten auf der Titelseite eines Magazins nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auch einem Informationszweck der Allgemeinheit dient.
Gegenstand des Verfahrens war die Bewerbung eines Verlages für eine Wochenzeitschrift mit dem Werbeslogan &#8220;Meine Stars! Meine Rätsel! Meine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Landgericht Köln vom 13. Januar 2010 (Az.: 28 O 756/09) ist die fotografische Abbildung eines Prominenten auf der Titelseite eines Magazins nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auch einem Informationszweck der Allgemeinheit dient.<span id="more-1739"></span></p>
<p>Gegenstand des Verfahrens war die Bewerbung eines Verlages für eine Wochenzeitschrift mit dem Werbeslogan &#8220;Meine Stars! Meine Rätsel! Meine Zeitschrift!&#8221;, wobei ein prominenter Schlagersänger auf dem Cover abgelichtet wurde. Der Schlagersänger ging hiergegen unter dem Gesichtspunkt &#8220;Eigenwerbung der Presse&#8221; gegen den Verlag vor und nahm diesen auf Unterlassung in Anspruch.</p>
<p>Das Landgericht Köln erachtete die Werbekampagne des Verlages als rechtswidrig, da keine Einwilligung des Schlagersängers zu der Werbekampagne und damit zu der Nutzung seines Bildnisses eingeholt wurde.</p>
<p>Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass grundsätzlich maßgeblich für die Bewerbung von Zeitschriften ist, ob die Bildveröffentlichung ungeachtet der wirtschaftlichen Motive auch einen Informationszweck verfolge. Dieser liege nur dann vor, wenn das Bildnis in ein thematisches Konzept mit informativem Gehalt einbezogen ist.</p>
<p>Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, sondern muss auch als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündige, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlange und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen könne.</p>
<p>Erschöpft sich die Berichterstattung aber nur auf die Abbildung einer prominenten Person auf dem Cover, begrenzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Werbung für das Presseerzeugnis.</p>
<p>Da vorliegend kein inhaltlicher Bezug zu der Coverabbildung erkennbar war, war die Bewerbung der Wochenzeitschrift ohne Einwilligung des Abgebildeten rechtswidrig.</p>
<p>Urteil des Landgericht Köln vom 13. Januar 2010 (Az.: 28 O 756/09)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1739/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamburg: 20.000,- EUR Schadensersatz für Günther Jauch wegen Veröffentlichung eine Fotos ohne Zustimmung des Moderators</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1737</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1737#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 11:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[7 U 90/06]]></category>
		<category><![CDATA[angemessene Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[Bemessung]]></category>
		<category><![CDATA[Bild-Veröffentlichung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilderrätsel-Heft]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehspot]]></category>
		<category><![CDATA[Günther Jauch]]></category>
		<category><![CDATA[Kiosk]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Werbekampagne]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1737</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 22. Dezember 2009 (Az.: 7 U 90/06) wurde dem Günther Jauch für eine Bild-Veröffentlichung als Titelbild auf einem Bilderrätsel-Heft ein Schadensersatz  in Höhe von von 20.000,- EUR zugebilligt, da sich der Verlag des Bildes bediente, ohne vorher die Zustimmung des Moderators einzuholen.
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 22. Dezember 2009 (Az.: 7 U 90/06) wurde dem Günther Jauch für eine Bild-Veröffentlichung als Titelbild auf einem Bilderrätsel-Heft ein Schadensersatz  in Höhe von von 20.000,- EUR zugebilligt, da sich der Verlag des Bildes bediente, ohne vorher die Zustimmung des Moderators einzuholen.<span id="more-1737"></span></p>
<p>Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts durch Urteil vom 11.3.2009 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur Bestimmung der konkreten Schadenshöhe zurückverwiesen (AZ.: I ZR 8/07). In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Veröffentlichung des Bildnisses rechtswidrig gewesen sei, weil die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Pressefreiheit ergebe, dass dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers der Vorrang zukomme. Der Informationswert der Bildunterschrift sei derart gering, dass ein schützenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers insbesondere wegen der Ausnutzung seines Image- und Werbewerts nicht erkennbar sei.</p>
<p>Hierauf gestützt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Leistung einer &#8211; fiktiven &#8211; üblichen Lizenzgebühr nach § 812 Abs.1 Satz 1 Fall2 BGB und nach § 823 Abs.1 BGB zusteht, ferner dass er gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten hat.</p>
<p>Günter Jauch begehrte ursprünglich einen Schadensersatz in Höhe EUR 100.000,-. Der Senat erachtete allerdings nur einen Betrag in höhe von EUR 20.000,00 für statthaft.</p>
<p>Der Senat führte hierzu aus, das für die Bemessung einer angemessenen Lizenz der Umfang der Verbreitung erheblich sei, so dass die einmalig erschienene Werbung auf einem Heft mit einer verkauften Auflage von rund 51.000 Exemplaren (bei einer gedruckten Auflage von rund 160.000 Exemplaren) einen erheblich geringeren Wert habe, als eine über einen bestimmten Zeitraum andauernde Werbekampagne in verschiedenen Presseerzeugnissen oder in der Fernsehwerbung.</p>
<p>Auch wenn sich die Werbewirkung nicht auf die verkauften Zeitschriften beschränke, weil das betreffende Titelblatt auch von anderen Personen, insbesondere am Kiosk wahrgenommen werden könnte, erreiche die Veröffentlichung nicht annähernd die Wirkung, die von einer länger anhaltenden Werbekampagne oder einem Fernsehspot ausgehe. Die dort vereinbarten Lizenzbeträge können daher nicht ohne weiteres auf eine Veröffentlichung wie die vorliegende übertragen werden.</p>
<p>Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 22. Dezember 2009 (Az.: 7 U 90/06)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1737/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Koblenz: Geldentschädigungsanspruch nur bei schwerwiegender, rechtswidriger Presse-Berichterstattung</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1606</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1606#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 08:43:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeines Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 4 U 1546/08]]></category>
		<category><![CDATA[Berichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Koblenz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1606</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 15. Dezember 2009 ( Az.: 4 U 1546/08) besteht nur im Falle einer schwerwiegenden, rechtswidrigen Berichterstattung in der Presse für den Betroffenen ein Anspruch auf Geldentschädigung.
Hintergrund des Rechtsstreits war eine Berichterstattung einer Zeitung über einen länger zurückliegenden Scheidungsbetrug der Klägerin. Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 15. Dezember 2009 ( Az.: 4 U 1546/08) besteht nur im Falle einer schwerwiegenden, rechtswidrigen Berichterstattung in der Presse für den Betroffenen ein Anspruch auf Geldentschädigung.<span id="more-1606"></span></p>
<p>Hintergrund des Rechtsstreits war eine Berichterstattung einer Zeitung über einen länger zurückliegenden Scheidungsbetrug der Klägerin. Hierin sah die Klägerin eine Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und klagte auf Schadensersatz.</p>
<p>Der Senat lehnte einen Entschädigungsanspruch ab. Die Berichterstattung sei zwar rechtswidrig gewesen, da die begangene Tat bereits Jahre zurückliege und es keinen sachlichen Grund für die tagesaktuelle Darstellung gegeben habe.</p>
<p>Allerdings liege keine solch schwerwiegende Verletzung vor, die einen Schadensersatz begründen könnte. Der Senat führte zur Begründung des Klageabweisung aus, dass die Tatsache des Scheidungsbetruges an sich wahr sei und daher kein unzutreffendes, falsches Bild der Klägerin geschaffen worden sei.</p>
<p>Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 15. Dezember 2009 ( Az.: 4 U 1546/08)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1606/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>LG Essen: Single-Opt-In-Verfahren für Newsletter nicht ausreichend</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1489</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1489#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 07:20:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bestätigungsmail]]></category>
		<category><![CDATA[Double-Opt-In-Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[Newslettereintrag]]></category>
		<category><![CDATA[single-opt-in-Verfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>
		<category><![CDATA[Spam-Mail]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1489</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des Landgericht Essen (Az.: 4 O 368/08) ist ein das Single-Opt-In-Verfahren praktisch, aber aus aus Beweisgründen nicht ausreichend.
Der Kläger hatte sich gegen die Zusendung von Spam-Mails auf Unterlassung mit der Begründung geklagt, dass er sich für den Newsletter nicht eingetragen habe.
Die Kammer führte hierzu aus, dass allein die Eintragung einer E-Mail-Adresse nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Landgericht Essen (Az.: 4 O 368/08) ist ein das Single-Opt-In-Verfahren praktisch, aber aus aus Beweisgründen nicht ausreichend.<span id="more-1489"></span></p>
<p>Der Kläger hatte sich gegen die Zusendung von Spam-Mails auf Unterlassung mit der Begründung geklagt, dass er sich für den Newsletter nicht eingetragen habe.</p>
<p>Die Kammer führte hierzu aus, dass allein die Eintragung einer E-Mail-Adresse nicht den Rückschluss zulasse, dass die Eintragung vom Inhaber der E-Mail-Adresse stamme. Für einen solchen Anscheinsbeweis fehle es vielmehr an einem tragfähigen Satz der Lebenserfahrung; der Missbrauch von Internetadressen sei nämlich zwar nicht die Regel, aber auch keine vernachlässigenswerte Ausnahme.</p>
<p>Wer Newsletter herausgeben möchte, sollte darauf achten, ausschließlich das „Double-Opt-In“-Verfahren zu verwenden. Denn hierbei läuft der Versender der Newsletter nicht Gefahr, dass ein Dritter die E-Mail-Adresse eines anderen eingetragen hat, da der Versand des Newsletter erst durch anschließende SMS oder in den meisten Fällen durch einen Link in einer Bestätigungsmail aktiviert wird.</p>
<p>Urteil des Landgericht Essen vom 20. April 2009 (Az.: 4 O 368/08)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1489/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wir wünschen Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010!</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1215</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1215#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2010 15:50:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Batteriegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichthof]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Garantieversprechen]]></category>
		<category><![CDATA[Internettauschbörsen]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[preisangabenverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzpaketeprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[Universal Music GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[verpackungsverordnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1215</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
liebe Leserinnen und Leser!
Bösel, Kohwagner &#38; Kollegen wünscht Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010 und angenehme Urlaubstage. Wir bedanken uns auf diesem Wege für die angenehme Zusammenarbeit, das in uns gesetzte Vertrauen sowie für das Interesse an den von uns in diesem Blog veröffentlichten Artikel.
Auch in 2010 stehen wir Ihnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,<br />
liebe Leserinnen und Leser!</p>
<p>Bösel, Kohwagner &amp; Kollegen wünscht Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010 und angenehme Urlaubstage. Wir bedanken uns auf diesem Wege für die angenehme Zusammenarbeit, das in uns gesetzte Vertrauen sowie für das Interesse an den von uns in diesem Blog veröffentlichten Artikel.<span id="more-1215"></span></p>
<p>Auch in 2010 stehen wir Ihnen insbesondere zu Fragen des Wirtschafts-, Internet- und Onlinerecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht wieder gerne beratend zur Verfügung.</p>
<p>Soweit Sie noch Urlaub haben, so genießen sie diese noch ruhigen Tage, denn auch in 2010 sind eine Reihe von interessanten Entscheidungen sowie Umsetzungen von EU-Richtlinien zu erwarten. Bereits Anfang Januar wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshof anstehen, ob Bewerbung eines Produktes mit einem Garantieversprechen ohne Angaben der Garantiebedingungen wettbewerbswidrig ist.</p>
<p>Rückblickend auf das vergangene Jahr lässt sich festhalten, dass eine Reihe von neuen Gesetzen bzw. Verordnungen wie die Verpackungsverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz (Vorratsdatenspeicherung!), die Preisangabenverordnung und das Batteriegesetz dem Onlinehandel einiges abverlangt haben. Nicht nur diese Gesetzesänderungen bzw. Novellierungen, sondern auch  zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichthofs oder diverser Oberlandesgerichte zum Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht, sowie zum Markenrecht und Urheberrecht erforderten Aufmerksamkeit, Berücksichtigung und zugleich sofortige Umsetzung der Änderungen. Damit Sie als Unternehmer rechtzeitige informiert sind und auf diese Änderungen angemessen reagieren können, dürfen wir Ihnen nur unser Schutzpaketeprogramm nahe legen. Gerne informieren wir Sie hierzu telefonisch und kostenlos.</p>
<p>Filesharing war nicht nur ein Thema in 2009, sondern wird auch viele 2010 beschäftigen. Vor gerade mal zwei Wochen haben wir berichtet, dass Universal Music GmbH (<a title="Filesharing: Neue Abmahnungen durch Universal Music GmbH" href="http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1065">Filesharing: Neue Abmahnungen durch Universal Music GmbH</a>) Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen den Kampf angesagt und eine neue Welle von Abmahnungen durch die von ihr beauftragten Rechtsanwälte Rasch ausgesprochen hat.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1215/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamburg: Keine Prüfungspflicht des Suchmaschinenbetreibers auf Rechtsverletzungen Dritter</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1156</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1156#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 15:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[7 W 125/09]]></category>
		<category><![CDATA[Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Personen-Suchmaschine]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschinenbetreiber]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1156</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 13. November 2009 (Az. 7 W 125/09) haftet der Betreiber eine Personen-Suchmaschine vor Kenntnis nicht als Mitstörer für etwaige Rechtsverletzungen Dritter.
Einen Suchmaschinenbetreiber treffen nicht einmal dann gesonderte Prüfungspflichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird. Der Senat führt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 13. November 2009 (Az. 7 W 125/09) haftet der Betreiber eine Personen-Suchmaschine vor Kenntnis nicht als Mitstörer für etwaige Rechtsverletzungen Dritter.<span id="more-1156"></span></p>
<p>Einen Suchmaschinenbetreiber treffen nicht einmal dann gesonderte Prüfungspflichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird. Der Senat führt hierzu aus, dass auch den Betreiber einer Suchmaschine, der wisse, dass es Internetauftritte gebe, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet werde, nicht verpflichtet ist, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt haben.</p>
<p>Aus denselben Gründen hatte das OLG Hamburg (Beschl .v. 23.10.2009 &#8211; Az.: 7 W 119/09) bereits bei &#8220;Yasni.de&#8221; eine Haftung abgelehnt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1156/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Aus für Google Analytics?</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1108</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1108#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 19:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Analysesoftware]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluss vom 26./27. November 2009]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Einverständnis]]></category>
		<category><![CDATA[Google Analytics]]></category>
		<category><![CDATA[nicht-öffentlichen Bereich]]></category>
		<category><![CDATA[Oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[TMG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.boesel-kollegen.de/?p=1108</guid>
		<description><![CDATA[Die oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich hat in einem Beschluss vom 26./27. November 2009 in Stralsund darauf verwiesen, dass der Einsatz von Tools zur Analyse von Nutzerverhalten &#8211; wozu auch Google Analytics zählt &#8211; nur zulässig ist, wenn der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
Dies hat also nicht zur Folge, dass jeglicher Einsatz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die oberste Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich hat in einem <a title="Beschluss vom 26./27. November 2009" href="http://www.lfd.m-v.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf">Beschluss vom 26./27. November 2009</a> in Stralsund darauf verwiesen, dass der Einsatz von Tools zur Analyse von Nutzerverhalten &#8211; wozu auch Google Analytics zählt &#8211; nur zulässig ist, wenn der Nutzer seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.<span id="more-1108"></span></p>
<p>Dies hat also nicht zur Folge, dass jeglicher Einsatz von Google Analytics rechtswidrig wäre.</p>
<p>Die Rechtswidrigkeit von Google Analytics kann sich entweder aus gesetzlichen Rahmenbedingungen oder  durch richterliche Rechtsprechung ergeben. Der Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich reicht hierfür nicht aus. Ob sich die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung der Datenschutzbehörde anschließen werden, bleibt abzuwarten.</p>
<p>Die logische Konsequenz aus der Anwendung dieses Beschlusses wäre, dass jeder Verwender von Google Analytics derartige Analysesoftware nur noch einsetzen darf, wenn er vorab von dem Nutzer sein Einverständnis abverlangt. Dies wird wohl kein Internetseitenbetreiber übernehmen wollen und der ein oder andere Internetsurfer wird fluchtartig die Webseite verlassen.</p>
<p>Fazit:<br />
In diesem Zusammenhang kann jedem Betreiber einer Internetseite nur angeraten werden, eine ausführliche und rechtlich unbedenkliche Datenschutzerklärung zu verwenden und in dieser auf die Verwendung von Google Analytics hinzuweisen. Gerne informieren wir Sie hierüber telefonisch und kostenlos.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/1108/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

