Adam Opel GmbH

BGH: Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos

BGH: Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos

Der u. a. für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann. Read more…

BGH (Verhandlungstermin): Unzulässige Markenbenutzung durch Nachbildung im verkleinerten Maßstab
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BGH (Verhandlungstermin): Unzulässige Markenbenutzung durch Nachbildung im verkleinerten Maßstab

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes hat am 12. Januar 2010 bekannt gegeben, dass am 14. Januar 2010 in Sachen Adam Opel GmbH verhandelt werde. Die Adam Opel GmbH ist Inhaberin der deutschen Bildmarke “Opel-Blitz”, die u. a. für Fahrzeuge und Spielzeug eingetragen ist. Gegenstand des Verfahrens ist die verkleinerte Nachbildung eines Opel Astra V8 Coupé ein funkgesteuertes Spielzeugmodellauto, das am Kühlergrill den Opel-Blitz aufwies. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Marke und verlangt u.a. Unterlassung und Schadensersatz. Read more…

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