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	<title>Bösel, Kohwagner &#38; Kollegen &#187; Händler</title>
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	<description>Ihr Erfolg ist unser Ziel</description>
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		<title>Batteriegesetz –Registrierungspflicht noch bis Ende Februar 2010</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 16:31:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerblicher Rechtsschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Registrierungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreiber]]></category>

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		<description><![CDATA[Batteriegesetz &#8211; Am 28. Februar 2010 läuft die Anmeldefrist für die Registrierung beim Umweltbundesamt ab. Grundlage hierfür ist das seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz. Das Ende Juli 2009 verkündete Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, beim Umweltbundesamt anzuzeigen bzw. anzumelden, damit dieses die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Batteriegesetz &#8211; Am 28. Februar 2010 läuft die Anmeldefrist für die Registrierung beim Umweltbundesamt ab. Grundlage hierfür ist das seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz. Das Ende Juli 2009 verkündete Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die Batterien und Akkumulatoren in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, beim Umweltbundesamt anzuzeigen bzw. anzumelden, damit dieses die Unternehmen in ein dort geführtes Register eintragen können.<span id="more-1814"></span></p>
<p>Das Batteriegesetz löst die seit die seit 1998 bestehende Batterieverordnung ab und ist eine direkte Umsetzung der EU-Batterierichtlinie vom September 2006. Nach den Vorgaben der EU müssen sich alle Unternehmen sich registrieren lassen, die in Deutschland Batterien erstmals in den Verkehr bringen. Das Batteriegesetz verpflichtet nicht nur Hersteller von Batterien, sondern jeden Unternehmer (Hersteller/Importeure von Batterien, Vertreiber, Händler und Entsorger), der Batterien aus dem Ausland nach Deutschland importiert und auf den deutschen Markt bringt, unabhängig davon, ob die Batterien einzeln oder als Produktbestandteil verkauft werden.</p>
<p>Betroffen hiervon sind sämtliche Batterien angefangen von der Knopfzelle über die handelsübliche Batterie bis hin zur Industrie- und Fahrzeugbatterie.</p>
<p>Die Registrierung hat unabhängig von einer Registrierung/Registrierungspflicht nach dem ElektroG bei der EAR Stiftung beim Umweltbundesamt zu erfolgen. Eine bereits erfolgte Registrierung bei der EAR führt also nicht zur Befreiung der Registrierungspflicht. Sollte eine Unternehmen seiner Registrierungspflicht nicht bis 28. Februar 2010 nachkommen, so kann das Bundesumweltamt ab dem 1. März 2010 Bußgelder verhängen.</p>
<p>Ferner ergeben sich aus dem Gesetz unterschiedliche Hinweisverpflichtungen. Nachfolgend führen wir ein paar beispielhafte Hinweistexte, die die GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) zur Verfügung gestellt hat. Die GRS weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Wir schließen uns diesem Gewährleistungsausschluss an.</p>
<p><strong>Hinweispflichten für Vertreiber von Batterien und Akkus</strong></p>
<p>Vertreiber müssen ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln auf folgendes hinweisen (Hinweispflicht für Vertreiber nach § 18 (1) Batteriegesetz). Die erforderlichen Hinweise befinden sich bereits auf den <strong>grünen Kartons und Fässern der Stiftung GRS Batterien</strong>. Bitte platzieren Sie diese <strong>gut sichtbar</strong> in unmittelbarer Nähe des <strong>Hauptkundenstroms!</strong> Bei der Abgabe von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten im Versandhandel müssen diese Hinweise in den von Ihnen verwendeten Darstellungsmedien gegeben werden oder Sie legen sie der Warensendung schriftlich bei.</p>
<p><strong>Beispiel für einen Hinweistext im Einzelhandel:</strong></p>
<p>Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Sie können nach Gebrauch auch HIER unentgeltlich zurückgegeben werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Die Umwelt und GRS Batterien sagen Dankeschön.</p>
<p style="text-align: center; "><img src="http://www.grs-batterien.de/typo3temp/pics/c73cd63c27.jpg" alt="" /></p>
<p>Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.</p>
<p>Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:<br />
Pb: Batterie enthält Blei<br />
Cd: Batterie enthält Cadmium<br />
Hg: Batterie enthält Quecksilber</p>
<p><strong>Beispiel für einen Hinweistext im Versandhandel</strong> (zum Beispiel zwischen virtuellem Warenkorb und Kasse):</p>
<p>Lieber Kunde, sie haben bei uns eine Batterie/ein batteriebetriebenes Produkt gekauft. Die Lebensdauer der Batterie ist zwar sehr lang, trotzdem muss sie irgendwann einmal entsorgt werden. Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an (Adresse Versandlager) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden. Die Umwelt und (Name) sagen Dankeschön.</p>
<p style="text-align: center; "><img src="http://www.grs-batterien.de/typo3temp/pics/eb2ee9f5f0.jpg" alt="" /></p>
<p>Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.</p>
<p>Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:<br />
Pb: Batterie enthält Blei<br />
Cd: Batterie enthält Cadmium<br />
Hg: Batterie enthält Quecksilber</p>
<p>Fazit: Wir können nur jedem Unternehmen, das seiner Registrierungspflicht noch nicht nachgekommen ist nur anraten, sich umgehend registrieren zu lassen, denn ansonsten drohen hohe Bußgeldzahlungen. Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.</p>
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		<title>Gewährleistung für Unternehmen soll verlängert werden – 4 Jahre anstatt bislang 2</title>
		<link>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/294</link>
		<comments>http://blog.boesel-kollegen.de/archives/294#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 12:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kreuzinger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2 Jahre]]></category>
		<category><![CDATA[4 Jahre]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistungszeitraum]]></category>
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		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[versteckte Mängel]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Vorhaben einiger Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union soll der Gewährleistungszeitraum für sog. „langlebige Güter“ von bisher 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert werden.
Was unter den Begriff „langlebige Güter“ fallen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürften Autos, Fernseher,  Computer oder auch Haushaltsgeräte hierunter fallen. Frankreich reicht dieser Schritt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Vorhaben einiger Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union soll der Gewährleistungszeitraum für sog. „langlebige Güter“ von bisher 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert werden.</p>
<p>Was unter den Begriff „langlebige Güter“ fallen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürften Autos, Fernseher,  Computer oder auch Haushaltsgeräte hierunter fallen. Frankreich reicht dieser Schritt allerdings nicht aus, sondern will im Rahmen dieses Gesetzesvorhaben die Gewährleistungsfrist bei sog. versteckten Mängeln sogar auf 10 Jahre erweitern.<span id="more-294"></span></p>
<p>Für den Fall der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens dürfen sich vor allem die Hersteller auf höhere Kosten in Milliardenhöhe vorbereiten. Gerade im privaten Baurecht müssen die ausführenden Unternehmen gegenüber ihren Auftraggebern einen längeren Gewährleistungszeitraum als die Hersteller der verbauten Produkte hinnehmen.</p>
<p>Gewinner dieses Vorhabens wird in jedem Fall der Verbraucher und der Verbraucherschutz sein. Aber auch die Händler werden von dieser Neuregelung profitieren, da sie vermehrt den Hersteller des Produktes in Regress nehmen werden können.</p>
<p>Mit diesen verbraucherfreundlichen Regelungen ist es aber noch nicht getan. Während in Großbritannien und Irland Verbraucher bei Produktmängeln sofort vom Kaufvertrag zurücktreten können, ist dies in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten dies erst möglich ist, wenn die Nacherfüllung vom Verkäufer verweigert wurde , die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Käufer wegen Unzumutbarkeit die Nacherfüllung verweigern durfte. Sollte dies zum Zwecke der Harmonisierung des Verbraucherschutzrechtes auch gesetzliche Regelung in den übrigen EU-Staaten werden, so dürfte wohl mit einem erheblichen Preisanstieg zu rechnen sein, denn im Endeffekt werden derartige Haftungsrisiken immer auf das letzte Glied in der Kette, also auf den Verbraucher verlagert.</p>
<p>Vehement könnte sich auch die Verlängerung der Beweislastumkehr auswirken. Bislang musste in Deutschland der Händler in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beweisen, dass die Ware fehlerfrei an den Käufer übergeben wurde. Nun wird die Fristverlängerung auf zwei Jahre diskutiert.</p>
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