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BGH: Kontaktangaben auf Homepage keine konkludente Einwilligung für Werbemails (Spam)
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BGH: Kontaktangaben auf Homepage keine konkludente Einwilligung für Werbemails (Spam)

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Kontaktangaben auf einer gewerblichen Homepage keine Einwilligung für den Versand von Werbemails (Spammails) darstellen (BGH, Beschl. v. 10.12.2009 – Az.: I ZR 201/07). Read more…

BGH: Falsche Aufsichtsbehörde im Impressum
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BGH: Falsche Aufsichtsbehörde im Impressum

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

Unrichtige Aufsichtsbehörde

BGB § 339; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 a.F.

a)           Hat sich der Schuldner gegenüber einem Gläubiger i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. strafbewehrt unterworfen, setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe ohne eine ausdrückliche oder konkludente Einschränkung der Unterwerfungserklärung nicht voraus, dass der Verstoß gegen das Unterlassungsgebot i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. geeignet ist, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt wesentlich zu beeinträchtigen.

b)           Mehrere Vertragsstrafen, die auf jeweils gesonderte Verstöße gegen eine Unterlassungsvereinbarung gestützt werden, sind im Regelfall unterschiedliche Streitgegenstände.

BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 – I ZR 37/07 – LG Saarbrücken

AG Saarbrücken Read more…

BGH: Vertragsstrafenzahlung bei Benennung der falschen Aufsichtsbehörde im Impressum
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BGH: Vertragsstrafenzahlung bei Benennung der falschen Aufsichtsbehörde im Impressum

Am 2. Dezember 2009 hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung „Unrichtige Aufsichtsbehörde“ (Urteil vom 10. Juni 2009, Az. I ZR 37/07) im Volltext veröffentlicht.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob sich bei einem Verstoß aus einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafenzahlung ergebe oder ob der Unterlassungsschuldner der Vertragsstrafe mit dem Einwand entgegenwirken kann, dass man sich zwar zur Zahlung verpflichtet hat, aber eigentlich gar kein Unterlassungsanspruch vorlag. Read more…

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