Kräutertee
BGH: Abmahnkosten für zweite anwaltliche Abmahnung nicht erstattungsfähig – “Kräutertee”
Nach einem vom Bundesgerichtshof am 21. Januar 2010 verkündeten Urteil (“Kräutertee” – I ZR 47/09) kann ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393, 400 – Fotowettbewerb). Read more…
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