unwirksame Preisanpassungsklausel
GASAG-Klagen: Kein Verjährungsbeginn der Rückzahlungsansprüche vor Ende 2008
In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgericht Mitte vom 23. Juni 2011 (AG Mitte, Az. 4 C 15/11) gelangt die Abteilung 4 des Amtsgericht Mitte im Hinblick auf die Frage der Verjährung zu dem Ergebnis, dass Verjährungsbeginn der Rückforderungsansprüche aus den unwirksamen Preisanpassungen 2005 und 2006 frühestens mit Urteil des Kammergerichts vom 28. Oktober 2010 (Az. 21 U 160/06) erfolgen konnte.
AG Mitte: Erster Verhandlungstermin in GASAG-Fällen
Am heutigen Tage fand vor dem Amtsgericht Mitte (25 C 282/09) die erste mündliche Verhandlung im Rahmen der GASAG-Rückforderungsprozesse statt. Die Vorsitzende Richterin hatte auf diesen Vormittag eine größere Anzahl von GASAG-Fällen terminiert. Read more…
Gasag-Klagen: Verteidigungsstrategie entspricht den Pressemitteilungen zum BGH-Urteil
Der Berliner Gasversorger GASAG hat in den ersten Verfahren nach der Verteidungsanzeige nunmehr die Klageerwiderungen eingereicht. Hieraus lässt sich entnehmen, dass die GASAG von ihrer Verteidigungsstrategie nicht abrückt, sondern entsprechend ihrer Pressemitteilungen daran festhält, dass den Kunden keine Rückforderungsansprüche zuständen, da die Gaspereiserhöhungen im Sinne von § 315 BGB angemessen waren. Read more…
Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer Preisanpassungsklausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben. Die in den Erdgas-Sonderverträgen der klagenden Kunden verwendeten Preisanpassungsklauseln sind wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam. Ein Preisanpassungsrecht des Versorgungsunternehmens ergibt sich auch nicht aus einer ergänzenden Vertragsauslegung. Read more…
GASAG: Keine freiwilligen Rückzahlungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel
Trotz des Urteils des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 225/07), in dem der Bundesgerichtshof eine Preisanpassungsklausel der GASAG für unwirksam erklärte, hält die GASAG an ihrer Rechtsauffassung fest, dass den Kunden der Tarifverträge „Aktiv“, „Vario“ oder „Fix“ kein Rückzahlungsanspruch für objektiv nicht vereinbarte Preiserhöhungen zustehe. Read more…
